Keine Maskenpflicht im Unterricht: Vorläufige Verhaltensregeln

Vorläufige Verhaltensregeln im Gremium „Corona-Kommission“ erarbeitet, anlässlich der Entscheidung der Landesregierung, dass die Maskenpflicht im Unterricht entfällt:

  1. Nach wie vor gilt die Maskenpflicht beim Betreten des Schulgeländes.
  2. Das Tragen der Alltagsmaske gilt ebenfalls im Gebäude.
  3. Im Klassenraum gilt:
    • Die Alltagsmaske darf abgesetzt werden, wenn die Begrüßung stattgefunden hat und jede Schülerin/jeder Schüler an ihrem/seinem Sitzplatz sitzt
    • Die Alltagsmaske muss, sobald sie abgesetzt wird, in die Hosentasche gesteckt werden (vergleichbar einem gebrauchten Taschentuch).
    • Die Alltagsmaske muss aufgesetzt werden, sobald eine Schülerin/ein Schüler ihren/seinen Platz verlässt, sei es um ein Arbeitsblatt zu holen oder zur Toilette zu gehen
  4. Am Ende des jeweiligen Schultages gilt, dass die Alltagsmaske erst nach Verlassen des Schulgeländes abgesetzt werden darf.

Die bisherigen festgelegten Zusatzpausen zum „Luftholen“ entfallen hiermit.

Das Mitbringen einer Ersatzmaske ist weiterhin erforderlich. Eine Ersatzmaske ist ab sofort in Ausnahmefällen für 50 Cent im Sekretariat erhältlich. 

Unter Berücksichtigung der aktuellen Infektionszahlen und nach Abwägung zahlreicher Fakten (u. a. Abstandregelung im Klassenraum) empfiehlt die Corona-Kommission weiterhin das Tragen der Alltagsmaske im Klassenraum.

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