Verhaltensregeln für Schülerinnen und Schüler

(Fassung vom 12.08.2020)

 1. Es gilt eine allgemeine Alltagsmaskenpflicht.

2. Das Betreten der Schule erfolgt über verschiedene, gekennzeichnete
     Eingangsbereiche, die auch in den Pausen benutzt werden müssen.

3. Auf dem Pausengelände gibt es festgelegte Bereiche für jede Klasse.

4. Die Laufrichtung innerhalb und außerhalb des Gebäudes erfolgt wie
     im Straßenverkehr: Rechtsgehgebot!

5. In den Pausen wird der Mindestabstand von 1,50 m nach Möglichkeit
     eingehalten.

6. Auch beim Betreten des Klassenraumes sollte der Mindestabstand
     eingehalten werden und jeder nutzt immer denselben Platz.

7. Jeder benutzt ausschließlich die eigenen Materialien. (Bücher, Stifte
     etc.) Speisen und insbesondere Getränke dürfen nicht ausgetauscht
     werden.

8. Alle Außen-, Toiletten- und Klassenraumtüren bleiben nach
     Möglichkeit während des laufenden Unterrichtbetriebes geöffnet.

9. Die Räume werden nur durch die Lehrkräfte gelüftet. (Stoßlüften)

10. Die Hände können zusätzlich nach jedem Toilettenbesuch im
      Klassenraum desinfiziert werden.

11. Auf dem Schulhof / Pausenbereichen ist Essen und Trinken nur unter
      unbedingter Einhaltung der Abstandsregel erlaubt. (Reifen zur
      Orientierung für die Klassen 5 und 6)

12. Gekennzeichnete Sitzflächen im Pausenbereich müssen frei bleiben.
      Auf den Steinbänken gilt das Abstandsgebot.

Beachtet weiterhin die bekannten Hygieneregeln zum Händewaschen und Husten bzw. Niesen!


Die Regeln als PDF-Download:

Verhaltensregeln-08_20.pdf

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