Hinweise und Verhaltensregeln für die Schülerbeförderung im ÖPNV/Schülerspezialverkehr

des Städtetages Nordrhein-Westfalen, des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen,

der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen im Verband deutscher Verkehrsunternehmen, des Verbandes nordrhein-westfälischer Omnibusunternehmen,

des Ministeriums für Schule und Bildung, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Schülerinnen und Schüler:

  • Ab dem 27.04. gilt auch im Schülerverkehr die Maskenpflicht. Bis dahin bitten wir Sie, freiwillig eine Community-Maske entsprechend der dringenden Empfehlungen der Landesregierung zu tragen. Community-Masken sind einfache Mund-Nasen-Masken, wie beispielsweise selbstgenähte Masken aus Baumwolle. Diese sind selbst zu besorgen oder herzustellen.
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