Sprachförderung

Sprachförderung

Die Beherrschung der deutschen Sprache ist eine Schlüsselkompetenz für erfolgreiches Lernen und Arbeiten. Die Förderung des mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauchs ist daher in jedem Unterrichtsfach anzustreben, für den Deutschunterricht stellt sie ein zentrales Ziel dar.
Neben dem regulären Deutschunterricht gibt es zusätzliche Maßnahmen und Angebote, die der Sprachförderung dienen sollen:

  • Bei einer diagnostizierten Lese-Rechtschreib-Störung werden Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Klasse 10 gefördert und erhalten einen Nachteilsausgleich.
  • Alle Schülerinnen und Schüler nehmen im Laufe ihrer Schulzeit (mindestens) zweimal an Klassenführungen zur Entwicklung von Recherche- und Informationskompetenz in der Stadtbücherei in Münster teil.
  • Einmal jährlich finden für die Jahrgangsstufen 5 und 7 Autorenlesungen statt.
  • Die gesamte Schulgemeinde beteiligt sich am Vorlesetag.
  • Die Jahrgangsstufe 9 besucht nach der Lektüre eines Dramas eine Theateraufführung.
  • Die Teilnahme an der AG „Schülerbücherei“ oder auch an AGs im jährlich wechselnden Angebot für die Jahrgangsstufen 5 und 6 bietet zusätzliche Möglichkeiten der Sprachförderung.